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WEEE & RoHsEU-Richtlinien WEEE & RoHS Umweltschutz bei ELV
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Elektro- und Elektronikgeräte sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Da ihre Lebensdauer jedoch begrenzt ist, verwandeln sich diese Produkte früher oder später in problematischen Elektroschrott. Allein in Deutschland fallen derzeit jährlich ca. 2 Mio. Tonnen an.
Um diesem wachsenden Umweltproblem Herr zu werden, hat die EU im Jahre 2003 die Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des so genannten ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in nationales Recht umgesetzt. Ziele: Reduktion des Elektroschrotts, Verringerung der Umweltbelastung, Erhalt von Rohstoffen.
Was bedeutet das?
WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment:
Nach dieser Richtlinie sind Hersteller und Importeure ab dem 24. März 2006 gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die betreffenden Produkte müssen ab diesem Datum mit folgender Kennzeichnung versehen sein: ![]() Sie werden folglich nicht mehr über den Hausmüll entsorgt, sondern können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. bei den ÖRE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) – für Sie kostenfrei – abgegeben werden. Die Kosten für die Sammlung übernehmen die Kommunen. Die Hersteller organisieren und finanzieren die Entsorgung bzw. Verwertung der ausgedienten Geräte. Da wir größten Wert auf gelebten Umweltschutz legen und entsprechend hohe Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit unserer Produkte haben, kümmern wir uns bereits seit langem aktiv um die praktische und reibungslose Umsetzung des ElektroG und der WEEE-Richtlinie.
RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances:
Zum 1. Juli 2006 treten mit der RoHS-Direktive der EU für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten weit reichende Verwendungsverbote für bestimmte als kritisch eingestufte Substanzen in Kraft. Sie dürfen im Sinne einer umweltverträglichen Produktgestaltung gar nicht mehr bzw. nur noch mit einem jeweils sehr geringen Grenzwert in den Geräten enthalten sein. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:
Die folgenden Gesetze und Richtlinien bilden die Grundlage für die hier dargestellten Sachverhalte und sind im Zweifel maßgeblich:
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