Praxiswissen: Zurückgerufen
Aus ELVjournal
01/2012
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In unserer Serie über die Produktsicherheit geht es dieses Mal um eine besondere Nuance der Sicherheit von Produkten und den (vorbeugenden) Schutz der Verbraucher vor Schäden durch den Umgang von in den Handel gelangten fehler-haften Produkten. Wird dem Vertreiber eines Produkts ein als risikobehaftet erkannter Mangel bekannt, ist er verpflichtet, eine verbindliche Risikoanalyse durchzuführen, deren Ergebnis entsprechend zu bewerten und sofort geeignete Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher durchzuführen. Dies kann bis hin zu einer EU-weiten Meldepflicht und Produktwarnung führen.Die Pflichten des Händlers
ELV ist bekanntermaßen sowohl Versandhaus/Importeur als auch Hersteller von Elektronikgeräten. Als Hersteller ist man umfangreich verpflichtet, kein Produkt in den Verkehr zu bringen, das nicht allen geforderten Eigenschaften entspricht, wie z. B. EMV, Sicherheit, und von dem irgendeine Gefahr für den Anwender ausgehen kann, z. B. durch mangelnde elektrische Sicherheit. Auf gleicher Ebene liegen die Verpflichtungen als Direktimporteur von Waren außerhalb der EU. Wie umfangreich diese in unserem Hause durch die Qualitätssicherung geprüft werden, stellen wir an dieser Stelle immer wieder vor. Zu einer derart umfangreichen Prüfung ist jeder Importeur eigentlich verpflichtet, lange nicht jeder jedoch hält sich an diese Verpflichtung, sei es aus Unwissen, Nachlässigkeit oder gar Absicht. Da werden auch schon mal im Handelsjargon „Schnelldreher“ genannte Posten eingekauft, auf die Palette in den Laden gestellt oder im Ein-Tages-Angebot bei Internet-Verkaufsplattformen offeriert. Das sind oft Waren, deren einziger Zweck der ist, gekauft zu werden.Fachbeitrag online und als PDF-Download herunterladen
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